Das Obergericht hat die Freiheitsstrafe von 19 Jahren für einen 39-jährigen Bauarbeiter wegen Mordes an einer Küsnachter Ärztin bestätigt. Die Tochter des Opfers wurde wie schon vor Vorinstanz vom Vorwurf der Anstiftung freigesprochen, allerdings nur mit Zweidrittelmehrheit der Richter.