Pauschales Kopftuchverbot wird es nicht mehr geben

„Dass die Kritik hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes berechtigt ist, hat nun das Bundesverfassungsgericht bestätigt“, sagte Kreck der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. „Damit muss das Neutralitätsgesetz Berlins umgehend angefasst werden.“