Regierung einigt sich auf einfachere Änderung von Geschlechtseintrag

Die Regenbogenfahne weht anlässlich des Berliner Christopher Street Day (CSD) am Bundeskanzleramt.

Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen müssen künftig keine psychologischen Gutachten mehr vorlegen, um ihr Geschlecht im Personenstandsregister zu ändern. Auch im Umgang mit Vornamen soll es Erleichterungen geben.