Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen müssen künftig keine psychologischen Gutachten mehr vorlegen, um ihr Geschlecht im Personenstandsregister zu ändern. Auch im Umgang mit Vornamen soll es Erleichterungen geben.
Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen müssen künftig keine psychologischen Gutachten mehr vorlegen, um ihr Geschlecht im Personenstandsregister zu ändern. Auch im Umgang mit Vornamen soll es Erleichterungen geben.